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Edelmann Garage · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Entwurf zur rechtlichen Prüfung – nicht als Vertragsgrundlage freigegeben. Diese Fassung dient ausschliesslich der lokalen Prüfung. Vor einer Verwendung müssen die betrieblichen Abläufe, die gesetzliche Einordnung der einzelnen Leistungen und die endgültigen Bedingungen juristisch geprüft und freigegeben werden.

Edelmann Garage GmbH
Bielstrasse 14
2555 Brügg
E-Mail: info@edelmann-garage.ch · Telefon: 032 501 58 23

1. Geltungsbereich und Einbeziehung

Diese Bedingungen sind für Vereinbarungen mit der Edelmann Garage GmbH über Fahrzeughandel, Werkstatt, Service, Reparatur, Diagnose, Fahrzeugaufbereitung und Edelmann Care, Politur und Versiegelungen, Motor- und Chassisreinigung, Carrosseriearbeiten, Pick-up & Return, Fahrzeugtransport, mobile Leistungen sowie Ersatzteile und Zubehör vorgesehen. Für die Vermittlung von Finanzierung und Leasing gilt zusätzlich Ziffer 17. Massgeblich sind die tatsächlich vereinbarten und für das jeweilige Fahrzeug verfügbaren Leistungen.

Die freigegebene Fassung wird der Kundschaft vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und nur bei entsprechender Vereinbarung Vertragsbestandteil. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Ein blosser Websitebesuch oder eine unverbindliche Anfrage begründet keine Zustimmung. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Diese Entwurfsfassung wird nicht in laufende Aufträge einbezogen.

2. Anfragen, Offerten und Auftrag

Eine Online-Terminanfrage ist noch keine verbindliche Buchung. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt ausschliesslich den Eingang. Edelmann Garage bestätigt Termin und Leistungsumfang persönlich; ein Auftrag entsteht durch die übereinstimmende Vereinbarung der Parteien. Die Kundschaft erhält Gelegenheit, Umfang, Preisgrundlage und anwendbare Bedingungen vor ihrer Zustimmung zu prüfen.

Offerten bezeichnen die Leistungen, die Preisgrundlage und gegebenenfalls ihre Gültigkeitsdauer. Ob ein Kostenvoranschlag oder eine Diagnose kostenpflichtig ist und in welcher Höhe, wird vorab vereinbart. Eine Diagnose verpflichtet nicht zur anschliessenden Reparatur.

3. Preise und zusätzlicher Aufwand

Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Gegenüber Privatkundschaft umfasst ein vereinbarter Gesamtpreis die geschuldeten Steuern und unvermeidbaren Zuschläge. Richtpreise und «ab»-Preise dienen der Orientierung für den bezeichneten Mindestumfang; Fahrzeug, Ausführung, Zustand und gewählte Leistungen bestimmen den konkreten Preis. Mit «nach Offerte» oder «auf Anfrage» bezeichnete Arbeiten werden erst nach Preisabstimmung beauftragt.

Ein vereinbarter Festpreis wird nicht allein wegen eines höheren internen Aufwands erhöht. Wird bei Arbeiten nach Aufwand oder einem Kostenvoranschlag ein nicht vorhersehbarer Mehrbedarf erkennbar, informiert Edelmann Garage über Ursache, Umfang und voraussichtliche Mehrkosten. Zusätzliche Arbeiten und erforderliche Preisänderungen werden vor der Ausführung abgestimmt. Ohne Freigabe werden die betroffenen Zusatzarbeiten zurückgestellt, soweit nicht unmittelbar erforderliche Schutzmassnahmen zur Abwendung eines konkreten Schadens notwendig und rechtlich zulässig sind. Solche Massnahmen werden dokumentiert und unverzüglich mitgeteilt.

4. Termine, Verschiebungen und Absagen

Terminänderungen und Absagen sollen möglichst früh telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Zeichnet sich eine Verzögerung bei Edelmann Garage ab, wird die Kundschaft informiert und ein weiteres Vorgehen vereinbart. Gesetzliche Rechte bei einer Verzögerung bleiben bestehen.

Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird keine automatische Pauschale erhoben. Eine Entschädigung kommt nur in Betracht, soweit ein gesetzlicher Anspruch besteht: Sie ist auf den nachgewiesenen, angemessenen Ausfall beziehungsweise nicht vermeidbaren Aufwand beschränkt. Ersparte Kosten und eine anderweitige Nutzung des Termins werden angerechnet; die Kundschaft kann einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweisen. Zwingende Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten. Eine allfällige spätere Pauschalregelung bedarf vor ihrer Verwendung einer gesonderten Prüfung und vorgängigen Vereinbarung.

5. Fahrzeugübergabe

Bei der Übergabe werden Fahrzeugdaten, Kilometerstand, übergebene Schlüssel, erkennbare Schäden und vereinbarte Arbeiten möglichst gemeinsam festgehalten. Bekannte technische Besonderheiten, Nachlackierungen, Folierungen, empfindliche Materialien und sicherheitsrelevante Mängel sind mitzuteilen. Ein Protokoll hält den beobachteten Zustand fest; es ist kein pauschaler Verzicht auf spätere Ansprüche.

Persönliche Gegenstände und Wertsachen sollen vorab entfernt werden. Gegenstände, die im Fahrzeug bleiben müssen, sind bei der Übergabe zu nennen. Dies hebt die gesetzlichen Sorgfalts- und Haftungspflichten von Edelmann Garage nicht auf. Schlüssel werden nur im vereinbarten Umfang genutzt und bei Rückgabe herausgegeben.

6. Pick-up & Return und Fahrzeugtransport

Abholung und Rückgabe werden hinsichtlich Ort, Zeitpunkt, Fahrzeugzustand, Kosten und Eignung separat vereinbart. Bei einer Überführung auf eigener Achse entstehen notwendige Fahrkilometer. Strecke und ein voraussichtlicher Kilometerumfang werden vorab abgestimmt; nicht vereinbarte private Fahrten sind ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss für die vereinbarte Überführung betriebssicher und rechtmässig nutzbar sein. Zulassung und erforderlicher Versicherungsschutz werden vor Durchführung geklärt.

Ein Transport auf einem Autotransporter hängt von Verfügbarkeit, Abmessungen, Gewicht, Bodenfreiheit und Ladefähigkeit ab. Kosten und Bedingungen eines gegebenenfalls beigezogenen Transportpartners werden vor Beauftragung offengelegt und vereinbart. Fahrzeugzustand, Kilometerstand und Schlüssel werden bei Abholung und Rückgabe protokolliert. Eine geeignete Transportart wird nicht durch eine Online-Auswahl allein zugesichert.

7. Mobile Edelmann Care

Mobile Leistungen setzen einen erlaubten, zugänglichen und sicheren Arbeitsort voraus. Platzbedarf, Strom- und Wasserbedarf sowie die umweltgerechte Aufnahme und Entsorgung von Rückständen werden vorab geklärt. Die Kundschaft stellt nur die ausdrücklich vereinbarte Infrastruktur bereit und sorgt für die erforderliche Zustimmung zur Nutzung des Arbeitsorts.

Wetter, Temperatur, Untergrund oder Umgebung können die fachgerechte Durchführung ausschliessen. In diesem Fall werden Termin, Umfang oder ein alternativer Arbeitsort gemeinsam abgestimmt. Eine Verschiebung aus solchen Gründen löst nicht automatisch eine Ausfallpauschale aus. Standortspezifische oder technisch ungeeignete Arbeiten werden nicht als mobile Leistung ausgeführt.

8. Werkstatt, Reparatur, Diagnose und Ersatzteile

Ausgangspunkt ist der vereinbarte Auftrag. Diagnoseergebnisse und empfohlene Massnahmen werden erläutert; die Diagnose kann einen eigenständigen Aufwand darstellen, auch wenn anschliessend keine Reparatur beauftragt wird. Art und Eignung von Ersatzteilen, Zubehör und gegebenenfalls kundenseitig bereitgestellten Teilen werden abgestimmt. Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang benötigen eine Freigabe gemäss Ziffer 3.

Technisch erforderliche Funktionsprüfungen und Probefahrten können Bestandteil des vereinbarten Werkstattauftrags sein. Sie werden auf den notwendigen Umfang begrenzt. Besondere Einschränkungen werden vorab besprochen. Eine erfolgreiche Prüfung ist keine allgemeine Zusicherung der Mangelfreiheit sämtlicher nicht untersuchter Fahrzeugteile.

9. Aufbereitung, Politur und Versiegelungen

Das erreichbare Ergebnis hängt insbesondere von Ausgangszustand, Material, Alter und Vorschäden ab. Eine vollständige Entfernung aller Kratzer, Flecken, Gerüche oder sonstigen Gebrauchsspuren wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart und fachlich vertretbar ist. Die Pflicht zu sorgfältiger und fachgerechter Arbeit bleibt bestehen.

Vor Politur und Lackkorrektur werden die geeignete Methode und deren Grenzen beurteilt. Materialabtrag, dünne oder vorgeschädigte Lackschichten sowie empfindliche Oberflächen können den Umfang begrenzen. Bei Versiegelungen hängen Wirkung und Haltbarkeit auch von Nutzung, Pflege und Umwelteinflüssen ab; eine bestimmte Standzeit gilt nur bei ausdrücklicher Zusage mit den dazugehörigen Bedingungen. Erkannte Risiken werden vor Durchführung besprochen.

10. Motor- und Chassisreinigung

Diese Arbeiten erfolgen nur nach vorheriger Prüfung von Zustand, Zugänglichkeit und empfindlichen Bauteilen. Elektrik, Elektronik, Dichtungen und bestehende Beschädigungen können die Durchführung einschränken oder ausschliessen. Ein Anspruch auf Reinigung jedes Fahrzeugs mit jeder Methode besteht nicht. Ist eine sichere Durchführung nicht möglich, werden Alternativen oder der Verzicht auf die Arbeit besprochen. Die Verantwortung für fachgerechte Durchführung wird dadurch nicht ausgeschlossen.

11. Frontscheiben und Assistenzsysteme

Vor einem Frontscheibenwechsel werden Schaden, Fahrzeugausführung und geeignete Ersatzscheibe geprüft. Der Auftrag umfasst den vereinbarten fachgerechten Einbau. Vorhandene Kameras, Sensoren und Assistenzsysteme sowie fahrzeugspezifische Herstellervorgaben werden berücksichtigt.

Ob eine Kalibrierung, Diagnose oder andere Folgearbeit erforderlich und durch Edelmann Garage oder einen geeigneten Fachbetrieb ausführbar ist, wird vor Auftragserteilung geklärt. Solche Leistungen sind nur nach ausdrücklicher Bestätigung Teil des Auftrags. Erforderliche Freigaben, Wartezeiten und Nutzungseinschränkungen werden vor Rückgabe mitgeteilt; eine uneingeschränkte Betriebsbereitschaft wird nicht zugesichert, solange sicherheitsrelevante Folgearbeiten ausstehen.

12. Zahlung und Verzug

Massgeblich sind die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Ohne abweichende Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag bei Übergabe beziehungsweise Abschluss der vereinbarten Leistung fällig. Anzahlungen werden vor Auftragserteilung vereinbart. Die verfügbaren Zahlungsarten werden bei Auftragserteilung oder Abrechnung mitgeteilt. Ein Anspruch auf Ratenzahlung, einen bestimmten Zahlungsdienst oder ein Abonnement entsteht daraus nicht.

Für den Eintritt des Verzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Verzugszins und weitere Kosten werden nur im gesetzlich zulässigen beziehungsweise wirksam vereinbarten Umfang verlangt. Es werden keine pauschalen, unverhältnismässigen Mahn- oder Inkassokosten vorgesehen.

13. Abholung und Zurückbehaltung

Nach der Fertigstellungsmitteilung wird eine angemessene Abholung vereinbart. Bleibt ein Fahrzeug länger stehen, wird die Kundschaft kontaktiert und erhält eine angemessene Nachfrist. Allfällige Standkosten müssen vor ihrem Entstehen hinsichtlich Beginn und Höhe transparent vereinbart werden, angemessen sein und tatsächlich anfallen; es gibt keine rückwirkende automatische Standgebühr.

Eine Zurückbehaltung kommt nur in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Bedingungen begründen kein weitergehendes Pfand-, Verwertungs- oder Verfügungsrecht. Eine Verwertung erfolgt nicht eigenmächtig ausserhalb der gesetzlichen Verfahren.

14. Mängel und Gewährleistung

Die Kundschaft soll das Fahrzeug beziehungsweise die Leistung bei Rückgabe soweit zumutbar prüfen und erkennbare Mängel zeitnah, verdeckte Mängel nach Entdeckung melden. Gesetzliche Prüfungs- und Rügepflichten sowie Fristen bleiben massgeblich; diese Bedingungen führen keine zusätzliche verkürzte Ausschlussfrist ein.

Edelmann Garage erhält Gelegenheit, die Beanstandung zu prüfen und, soweit rechtlich vorgesehen oder gemeinsam vereinbart, fachgerecht nachzubessern. Weitergehende gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln ist die weitere Nutzung bis zur Klärung zu vermeiden. Notwendige dringliche Massnahmen und gesetzliche Ansprüche auf Kostenersatz bleiben vorbehalten.

15. Haftung und Vorschäden

Edelmann Garage haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bedingungen schliessen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit aus und enthalten keine pauschale Haftungsfreizeichnung. Zwingende Haftungsregeln, insbesondere bei Personenschäden, bleiben unberührt.

Vorhandene Schäden und der dokumentierte Materialzustand werden bei der Ursachenklärung berücksichtigt. Ein Vorschaden befreit nicht von der Verantwortung für zusätzlich verursachte Schäden oder unsorgfältige Arbeit. Mitwirkung, Schadenminderung und Beweisfragen richten sich nach dem anwendbaren Recht; eine pauschale Beweislastverschiebung zulasten der Kundschaft wird nicht vereinbart.

16. Fahrzeughandel und Probefahrten

Für Fahrzeugkäufe werden Fahrzeug, Zustand, zugesicherte Eigenschaften, bekannte Schäden, Preis, Zahlung, Übergabe und Gewährleistungsbedingungen im separaten Kaufvertrag festgehalten. Angaben erfolgen nach bestem Wissen auf Grundlage der verfügbaren Unterlagen. Inserate ersetzen diese konkrete Vereinbarung nicht; ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften bleiben verbindlich.

Probefahrten werden vorab vereinbart. Führerausweis, zulässige Fahrpersonen, Versicherungsschutz und eine allfällige Selbstbeteiligung werden vor Fahrtbeginn geklärt. Eine unbegrenzte automatische Schadenübernahme wird nicht vorausgesetzt. Zahlung, Eigentumsübertragung und Übergabe erfolgen nach Kaufvertrag und anwendbarem Recht. Ergänzende Kaufbedingungen werden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht; zwingender Konsumentenschutz bleibt vorbehalten.

17. Finanzierung und Leasing

Edelmann Garage vermittelt Anfragen an den jeweiligen Finanzierungs- oder Leasinganbieter und erteilt selbst keine Finanzierungszusage. Prüfung, Genehmigung und Vertragsbedingungen liegen beim betreffenden Anbieter. Ein entsprechender Vertrag entsteht separat nach dessen Prüfung und der Zustimmung der Kundschaft. Gesetzliche Informations- und Schutzpflichten bleiben bestehen. Allfällige Vermittlungskosten werden vorab offengelegt und vereinbart.

18. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten wird in der separaten Datenschutzerklärung erläutert. Diese ist von den vertraglichen Bedingungen zu unterscheiden; eine Zustimmung zu AGB ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung.

Prüfhinweis: Die separate Datenschutzerklärung liegt im lokalen Projekt noch als Entwurf vor. Sie muss vor einer öffentlichen Verwendung fertiggestellt und hier sowie in den vorgesehenen Anfrageabläufen erreichbar verlinkt werden.

19. Schweizer Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht, soweit dem keine zwingenden Schutzvorschriften entgegenstehen. Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere werden zwingende Gerichtsstände und Schutzrechte von Konsumentinnen und Konsumenten durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

Vor der Freigabe zu prüfen

Dieser Entwurf benötigt eine juristische und betriebliche Prüfung, insbesondere zu Vertragsarten und Mängelrechten, Absagen, Zahlungs- und Abholabläufen, Transport und Versicherung sowie tatsächlich verfügbaren Kalibrierungsleistungen. Vor der ersten vertraglichen Verwendung ist die freigegebene Fassung rechtzeitig bereitzustellen; ein Footer-Link allein ersetzt die Einbeziehung vor Vertragsabschluss nicht. Bestehende Anfrageformulare wurden durch diesen Entwurf nicht auf neue Vertragsbedingungen umgestellt.

Orientierung für die Prüfung: SECO – Missbräuchliche Geschäftsbedingungen und SECO – Vor dem Kauf und Vertragsabschluss. Diese Quellen sind keine Prüfung oder Genehmigung der vorliegenden AGB.

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